Reglement
 

 

Satzung des Kegelclub "Die Gallier 1997"

 

 

 

 

 

 

§ 1. Gründung und Ziele

 

§ 1.1 Die Gründung des Clubs ist am 01.02.1997

 

§ 1.2 Die Gründungsmitglieder sind:

 

Frank Gerding, Jürgen Gerding, Manuel Lores, Frank Gattung, Jörg Gattung, Jörg Krommrei.

 

§ 1.3 Der Kegelclub "Die Gallier 1997" soll maximal 12 Mitglieder haben; Gastkegler dürfen jederzeit ihren Beitrag zur Kegelkasse leisten.

 

§ 1.4 Ziel des Kegelclubs ist ein Kegelausflug nach allen 2 Jahren .

 

§ 1.5 Die Kegelabende sollen ein gemütliches Beisammensein im Freundeskreis sein.

 

§ 1.6 Die Kegelabende finden alle 4 Wochen, beginnend am Samstag den 01.02.1997, statt.

 

§ 1.7 Der Kegelclub ist kein eingetragener Verein und übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Sachen.

 

§ 1.8 Der Kegelclub Die Gallier 1997 ist ein reiner Herrenkegelclub.

 

 

 

§ 2. Organe des Clubs

 

§ 2.1 Vorsitzender

 

Der Vorsitzende übernimmt alle organisatorischen Aufgaben. Die Wahl zum Vorsitzenden findet alle 24 Monate statt.

 

§ 2.2 Kassierer / Schriftführer

 

Der Schriftführer schreibt während des Kegelns die Strafen auf.

 

Der Kassierer kassiert nach dem Kegeln die fälligen Beträge. Diese Beiträge werden auf ein Sparbuch eingezahlt. Ist der Kassierer nicht anwesend, so führt der Schriftführer das Keglerbuch.

 

Der Kassierer und der Schriftführer werden alle 24 Monate gewählt.

 

Der Kassierer hat jedem Mitglied jederzeit Einblick in die Kegelkladde sowie in das Sparbuch des Kegelclubs zu gewähren.

 

 

 

§ 3. Hauptversammlung

 

§ 3.1 Ist der Vorsitzende, der Kassierer und dessen Stellvertreter zu wählen oder sind Änderungen an der Satzung notwendig, so ist eine Hauptversammlung einzuberufen. Bei dieser Hauptversammlung müssen 2/3 der Mitglieder anwesend sein.

 

§ 3.2 Jedes Mitglied ist gleichermaßen stimmberechtigt.

 

§  3.3      Ein Antrag ist dann genehmigt, wenn 2/3 der Mitglieder dafür stimmen.

 

 

 

 

§ 4. Auflösung des Clubs

 

§ 4.1 Der Kegelclub wird dann aufgelöst, wenn sich bei der Hauptversammlung 2/3 der Mitglieder dafür aussprechen.

 

§ 4.2 Das gesamte Guthaben abzüglich aller noch zu bezahlenden Kosten wird bei Auflösung des Clubs an alle Mitglieder nach eingezahltem Betrag ausgezahlt.

 

 

 

§ 5. Eintritt

 

§ 5.1 Möchte ein neue Kegelbruder in den Kegelclub aufgenommen werden, so müssen sich 2/3 der Mitglieder dafür aussprechen. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl.

 

§ 5.2 Der Neue Kegelbruder hat bei seinem ersten Kegeln eine runde Alkoholisches zu entrichten.

 

§ 5.3 Der neue Kegelbruder fängt mit dem Einzahlen der Beträge ab seinem ersten Mitkegeln an. Möchte er nach 2 Jahren jedoch mit auf Kegelfahrt, so muss er den Schnitt von den vorigen Kegeln noch nachzahlen. Zudem muss er noch Anteilig die Kegelbahngebühren nachzahlen.

 

 

 

§ 6. Austritt

 

§ 6.1 Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit ohne Begründung austreten. Das bis dahin von ihm eingezahlte Geld wird ihm nach Abzug der Kosten die jedem entstehen ausgezahlt.

 

§ 6.2 Soll ein(e) Kegelbruder aus dem Kegelclub ausgeschlossen werden, so ist dafür eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder notwendig. Die Abstimmung geschieht in geheimer Wahl. Der Kegelbruder, der ausgeschlossen werden soll, ist in diesem Fall nicht stimmberechtigt. Bei Ausschluss aus dem Kegelclub wird ihm auch hier wie unter 6.1 der Betrag ausgezahlt.

 

 

 

§ 7 Finanzen

 

§ 7.1 Die eingekegelten Beträge werden auf ein Sparbuch eingezahlt.

 

§ 7.2 Alle Mitglieder des Kegelclubs haben nach spätestens 3 Monaten den Kegelbeitrag ohne Aufforderung bei dem(der) Kassierer(in) zu zahlen.

 

§ 7.3 Der zu zahlende Betrag muss auf den nächsthöheren Euro Betrag aufgerundet werden.

 

§ 7.4 Das Guthaben des Kegelclubs wird nach Beschluss der Hauptversammlung für einen Kegelausflug verwendet.

 

§ 7.5 Kann ein Mitglied aus persönlichen oder familiären Gründen nicht am Kegelausflug teilnehmen, so hat er Anspruch auf eine Auszahlung des eingezahlten Geldes abzüglich eventuell anfallender Stornogebühren und anderer Kosten die im Club jeder zu tragen hat.

 

 

§ 7.6 Weitere Kosten können nach Mehrheitsbeschluss aus der Kegelkasse bezahlt werden.

 

 

 

 

 

§ 8 Spiele

 

§ 8.1 Durchzuführende Spiele und die dort zu verlierenden Beträge können am jeweiligen Kegelabend durch einfachen Beschluss (1/2 der anwesenden Kegler) bestimmt werden.

 

§ 8.2 Können sich die Kegler nicht auf ein Spiel einigen, so hat bei Pattsituationen der(die) Vorsitzende das Recht, mit einer zweiten Stimme den Ausschlag für oder gegen ein Spiel zu geben.

 

§ 8.3 Keglern, denen Spiele unbekannt sind, sind diese Spiele zu erklären.

 

 

 

§ 9 Preisliste

 

§ 9.1 Der Beitrag beträgt pro Mitglied und Kegelabend 12 Euro.

 

§ 9.2 Folgende Beiträge sind zu zahlen für

 

- verlorenes Spiel 1,00 Euro,

 

- Pumpe, Klingel, Übertreten -.20 Euro

 

§ 9.3 Wirft jemand alle Neune oder einen Kranz, so zahlen alle anderen -.20 Euro

 

 

 

§ 9.4 Strafen

    •  

      Mehr als 5 Minuten verspätetes Erscheinen beim Kegelabend 5.- Euro
      - Verfrühtes Verlassen des Kegelbahn 5.- Euro

    •  

      Unentschuldigtes Fehlen beim Kegeln kostet 20 Euro plus dem Durschnitt des erkegelten Betrages.
      - Kugel bringen -.50 Euro

      Vergisst ein Mitglied den Königs- oder Pumpenkegel vorm Kegeln einem
      anderen Mitglied zu übergeben, so muss derjenige 10.- als Strafe in die Kasse einzahlen.

 

§ 9.5 Kann ein Kegelbruder am Kegelabend nicht teilnehmen, so zahlt dieser Kegelbruder den Durchschnitt.

 

§ 9.6 Kann wegen irgendwelchen Gründen nicht gekegelt werden, so ist ein ein Betrag von 15 Euro pro Mitglied zu zahlen.

 

Der nächste Kegelabend findet dann wieder nach 4 Wochen statt.

 

 

 

 

 

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

 

Die Satzung kann jederzeit durch die Hauptversammlung geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung wird schriftlich niedergelegt und zur Kenntnisnahme von allen Mitgliedern gegengezeichnet.

 

 

 

Münster, den 15.01. 1997




 

 
 
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